Pflegeberatung

Pflegeberatung nach Paragraph 37.3 SGB XI

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist verpflichtend für Pflegegeldempfänger und sichert die Pflegequalität. Sie erfolgt halb- oder vierteljährlich durch Pflegefachkräfte. Vorteile: Vermeidung von Pflegefehlern, Erhalt des Pflegegeldes, Hilfsmittelberatung und Entlastungsangebote. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.